Erfolgreiche Zertifizierung der Kehl GmbH
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04/11/20221973 wurde das Arbeitssicherheitsgesetz (ASIG) ins Leben gerufen. Es beschreibt die sicherheitstechnischen Pflichten, die Arbeitgeber gegenüber ihren Mitarbeitern haben. Seitdem haben Unternehmen eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und einen Arbeitsmediziner zur Beratung und Betreuung zu bestellen. Doch, wie kann eine Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützen und welche Aufgaben hat sie eigentlich?
Die Anzahl an Vorschriften, Gesetzen und Verordnungen im Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz wächst stetig und es ist für den Unternehmer nicht einfach, hier den Überblick zu behalten. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit, oft auch abgekürzt SiFa oder FaSi genannt, hat die Aufgabe den Unternehmer in Fragen der Arbeitssicherheit, Unfallverhütung und der menschengerechten Gestaltung der Arbeit zu unterstützen.
In der DGUV Vorschrift 2 werden die Anforderungen an eine FaSi beschrieben. Neben einer beruflichen Qualifikation als Ingenieur, Techniker oder Meister und einer mindestens 2-jährigen praktischen Tätigkeit in diesem Beruf ist eine sicherheits-technische Fachkunde erforderlich. Diese wird in besonderen Ausbildungslehrgängen erworben, die u.a. von den gesetzlichen Unfallversicherungen angeboten werden.
Fachkräfte für Arbeitssicherheit beraten bei Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen, bei der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und der Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen. Sie unterstützen bei der Beurteilung von Arbeitsbedingungen und Gefährdungen, schlagen Schutzmaßnahmen vor und wirken auf deren Durchführung hin.
Die SiFa untersucht in Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt die Ursachen bei Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Erkrankungen und fasst die Untersuchungsergebnisse zusammen, wertet sie aus und informiert den Arbeitgeber, damit entsprechende Gegenmaßnahmen eingeleitet werden.
Durch regelmäßige Begehungen stellt sie Mängel fest und meldet diese dem Arbeitgeber oder demjenigen der im Unternehmen für die Arbeitssicherheit und Unfallverhütung zuständig ist. Gleichzeitig setzt sich die SiFa dafür ein, dass sich alle Beschäftigten an die Anforderungen des Arbeitsschutzes, z.B. das Tragen von persönlicher Schutzausrüstung (PSA), halten.
Da die Fachkraft für Arbeitssicherheit aber nur beratend tätig und nicht weisungsbefugt ist, spricht man bei der SiFa von „Belehren“ und nicht von Unterweisen der Beschäftigten. Sie gibt fachkundige Informationen, ist aber nicht berechtigt etwas anzuordnen und hat eine reine Beratungs- und Unterstützungsfunktion.
Die grundlegende Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit im Betrieb liegt beim Unternehmer oder der Unternehmerin. Diese können ihre Verantwortung, meist in größeren Betrieben, an betriebliche Vorgesetzte übertragen (Unternehmerpflichten-übertragung).
Die SiFa/FaSi ist verpflichtet dem Unternehmer regelmäßig schriftlich über die Erfüllung der Aufgaben zu berichten, meist wird dies einmal jährlich gemacht. Es ist sinnvoll, den Bericht nach einzelnen Aufgabengebieten zu strukturieren und diese Struktur bei jedem Bericht zu übernehmen, so sind Entwicklungen und Tendenzen besser zu erkennen.